AGB

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1. Geltung der Bedingungen
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, auch wenn bei Einzellieferungen oder künftigen Geschäftsbeziehungen nicht mehr auf sie Bezug genommen wird. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber in seiner Bestellung oder seinem Bestätigungsschreiben auf abweichende Bedingungen verweist, es sei denn, wir hätten diese schriftlich anerkannt.

2. Angebot; Vertragsabschluß; Vertragsinhalt
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Technische Spezifikationen der Produkte sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Abweichungen von technischen Spezifikationen der Produkte, insbesondere Prozentgehalten oder Mischungsverhältnissen, innerhalb zumutbarer Fehlergrenzen behalten wir uns ausdrücklich vor.

3. Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Produkte befreien den Auftraggeber nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf die Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

4. Preise; Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Preise verstehen sich frei Frachtführer (FCA, Incoterms Revision 2020) ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Material- und Frachtkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4.2 Im Falle einer Festpreis-Vereinbarung sind wir berechtigt, den Kaufpreis für die am Tage des Inkrafttretens der geänderten Preise noch nicht gelieferten Mengen zu ändern oder im Falle einer Ablehnung durch den Auftraggeber von dem Kaufabschluß, soweit er noch nicht abgewickelt ist, zurückzutreten.
4.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Lieferung ohne Abzug zahlbar.

5. Lieferzeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Auftraggeber seine daraus resultierenden Rechte erst wahrnehmen, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist zur Leistung von wenigstens 14 Tagen gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Werden wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampf, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen sowie sonstige unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, an Lieferung oder Leistung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung. Wenn die Hindernisse länger als drei Monate vorliegen, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von einer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen.6. Selbstbelieferungsvorbehalt    

6. Selbstbelieferungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, vom Vertrag mit unserem Kunden zurückzutreten, soweit wir, unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt, unverschuldet von unseren Vorlieferanten nicht- bzw. nicht ausreichend beliefert werden. Wir informieren unseren Kunden rechtzeitig über die fehlende bzw. unvollständige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes und üben, wenn er deshalb zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich aus. Auch unserem Kunden steht infolge unserer diesbezüglichen Information ein Rücktrittsrecht zu. Wir erstatten dem Kunden im Falle des Rücktritts – gleich von wem – die Gegenleistung unverzüglich zurück.

7. Gefahrübergang
Wir liefern frei Frachtführer (FCA, Incoterms Revision 2010).

8. Eigentumsvorbehalt
Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.                                        

9. Mängelhaftung; Rügepflicht; Nacherfüllung; Sonstige Haftung
9.1 Wir haften dafür, daß die Produkte bei vertragsgemäßer Verwendung ihren Vorgaben entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Brauchbarkeit aufheben oder erheblich mindern.
9.2 Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, muß uns der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Erkennen gerügt werden. Die Mängel sind nach Kräften detailliert wiederzugeben.
9.3 Alle mangelhaften Produkte sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern.
9.4 Wenn wir eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.5 Mängelhaftungsansprüche verjähren zwölf Monate nach Lieferung. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Beide Einschränkungen gelten nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Der Schadensersatz je Schadensfall ist jedoch maximal begrenzt auf
€ 2.000.000,- bei Sachschäden und auf € 2.000.000,- bei Personenschäden. Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Wir verpflichten uns, die bei Vertragsschluß bestehende Deckung aufrechtzuerhalten.

10. Erfüllungs-/Zahlungsort
Erfüllungsort ist der Ort, an dem das Produkt hergestellt worden ist; Zahlungsort ist unser Hauptsitz.

11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, unser Hauptsitz. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

12. Anwendbares Recht
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.